Der Sicherheitsbeauftragte kontrolliert die korrekte Umsetzung der geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften. Auch das Melden und Überwachen der Beseitigung von sicherheitsrelevanten Mängeln an Ausrüstung, Gebäude und Fahrzeugen fällt in seinen Zuständigkeitsbereich. Darüber hinaus führt er die jährliche Unterweisung in Unfallverhütungsvorschriften durch.