Der Atemschutzgerätewart ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der vorhandenen Atemschutzgeräte. Er arbeitet dabei eng mit der Atemschutzwerkstatt der Berufsfeuerwehr zusammen. Da alle Atemschutzgeräteträger mindestens alle 3 Jahre ihr Atemschutztauglichkeit ärztlich überprüfen lassen müssen, ist er darüber hinaus dafür verantwortlich, die Kameradinnen und Kameraden ggf. zu erinnern, dass ihre Tauglichkeit in Kürze abläuft. In der Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger wird er ebenfalls mit.