Der Atemschutzgerätewart ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der vorhandenen Atemschutzgeräte. Er arbeitet dabei eng mit der Atemschutzwerkstatt der Berufsfeuerwehr zusammen. Da alle Atemschutzgeräteträger mindestens alle 3 Jahre ihr Atemschutztauglichkeit ärztlich überprüfen lassen müssen, ist er darüber hinaus dafür verantwortlich, die Kameradinnen und Kameraden ggf. zu erinnern, dass ihre Tauglichkeit in Kürze abläuft. In der Aus- und Fortbildung der Atemschutzgeräteträger wird er ebenfalls mit.
Funktionsträger
Um die vielfältigen Aufgaben innerhalb des Löschzuges bewältigen zu können, kümmern sich gewählte Funktionsträger um verschiedene Themenfelder. Sie werden von den Kameradinnen und Kameraden des Löschzuges für die Dauer von sechs Jahren gewählt.
Atemschutzgerätewart
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Freiwillige Feuerwehr Mülheim an der Ruhr
Löschzug Broich
Zur Alten Dreherei 11
45479 Mülheim an der Ruhr
Telefon: 0208 - 455 92 (Leitstelle)
ffbroich@muelheim-ruhr.de

